Honorar

Für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gilt, dass es keine sog. Kassenzulassung gibt und daher nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.

Mein Angebot ist daher auf Selbstzahler ausgelegt, die Kosten der Behandlung müssen privat getragen werden.

Auch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherer und Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel nur anteilig oder nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus dem Jahre 1985, welches seitdem weder bezüglich des Leistungsangebots noch im Hinblick auf die leistungsgerechte Vergütung angemessen angepasst wurde. Informieren Sie sich bitte bei Ihren entsprechenden Leistungsträgern über die Erstattung/Übernahme von Heilpraktikerleistungen. Erfahrungsgemäß kommt es selten zur kompletten Kostenübernahme und selbst teilweise Erstattungen fallen geringer aus als gedacht.

Meine Kostenforderung ist hiervon unabhängig in vollem Umfang sofort nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Aufgrund meiner Heilerlaubnis können Sie mein Honorar als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen (siehe hierzu §33 EStG oder auch Urteil Finanzgericht Münster, Az: 3 K 2845/02 E). Dies erfordert allerdings bereits vor Behandlungsbeginn amtsärztliche Atteste oder Bescheinigungen behördlicher Dienste. Zur Sicherheit in welcher Form und mit welchen Belegen dies in Ihrem Fall akzeptiert wird, kontaktieren Sie bitte im Vorfeld Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keine Heilversprechen geben werde und darf. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinesfalls eine Behandlung bei einem Arzt.

Honorar Gesprächstherapie

Mein Honorar wird im Vorfeld vereinbart und vertraglich festgehalten.

Das Honorar ist nach Rechnungsstellung per Überweisung oder per Barzahlung in der Praxis zu begleichen.

Die Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind nach §4 UstG umsatzsteuerbefreit.

  • Gesprächseinheit 1/1

60 Minuten/ 80€

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass nicht jedes Gespräch in Qualität, Aufmerksamkeit und Bereitschaft 60 Minuten in Anspruch nimmt bzw. dass mitunter der Wunsch besteht, das gemeinsame Gespräch darüber hinaus zu führen. Daher biete ich auch flexibler zu nutzende Gesprächseinheiten an.

  • Gesprächseinheit 1/4

15 Minuten/ 20€

Hier können wir gemeinsam im Gespräch entscheiden, was Sie gerade brauchen bzw. wo sich gerade eine Grenze zeigt, die ein frühzeitiges Gesprächsende und Pausieren bis zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll macht. Diese Einheiten können gut für Zwischengespräche per Telefon oder auch der prinzipiellen Vereinbarung kürzerer/längerer Gespräche genutzt werden.

  • Gesprächseinheiten, Blöcke (mit Honorarvereinbarung vorab buchbar und zu bezahlen)

Block 2/1          120 Minuten/ 160€     -12%   =   140€

Block 3/1          180 Minuten/ 240€     -13%   =   208€

Block 4/1          240 Minuten/ 320€     -14%   =   275€

Block 5/1         300 Minuten/ 400€     -15%   =   340€

Auf diese Weise können wir ohne Zeitdruck, in Ihrem Tempo und Ihrem Wunsch nach Bearbeitungsintensität entsprechend an Ihrem Thema bleiben und im 1/4-Stunden-Takt abrechnen (Dokumentation per handschriftlicher Zeittabelle). Aus Gründen bürokratischer Erleichterung und Planungssicherheit kann ich Ihnen so reduzierte Preise anbieten. Selbstverständlich müssen wir hierzu das prinzipiell mögliche Zeitfenster auf beiden Seiten immer aktuell vereinbaren.

Es läuft nicht immer rund im Leben...

manchmal wirds auch richtig holprig...

erscheint mitunter sogar unüberwindbar...


Soziales Honorar
 

"Wir finden ZUSAMMEN einen Weg!"

Für Menschen in schwierigen sozialen Situationen gewähre ich für einzelne Therapieplätze eine Ermäßigung auf mein sonst übliches Honorar.

Zur einfachen Überprüfung der Bedürftigkeit akzeptiere ich Bürgergeld-, Wohngeld-, Rentenbescheid, Tafel-Ausweis usw.

Sicher empfinden Sie es als sehr unangenehm, lange auf eine kassenärtzliche Psychotherapie warten zu müssen.

Sie leiden und erhalten keine Hilfe.....

Vorteile als Selbstzahler

  • keine monatelange Wartezeit 
  • schnelle Hilfe nach Dringlichkeit
  • flexible Termingestaltung
  • hohe Motivation, engagierte Mitarbeit
  • Wahlfreiheit der Therapiemethoden
  • volle Kontrolle über Ablauf, Intensität, Intervalle
  • umfassende Diskretion, nichts wird "aktenkundig"
  • Unabhängigkeit von Versicherungen und sonstigen Instanzen
  • keine Antragsprozesse, Sperrfristen und zeitraubende Bürokratie
  • Konzentration auf das Wesentliche
  • Kontinuität möglich und selbst steuerbar

 

"Wenn Dir jemand wirklich zuhört, ohne dich zu verurteilen, ohne dass er den Versuch macht, die Verantwortung für Dich zu übernehmen oder Dich nach seinen Mustern zu formen - dann fühlt sich das verdammt gut an. Jedes Mal, wenn mir zugehört wird und ich verstanden werde, kann ich meine Welt mit neuen Augen sehen und weiterkommen. Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge doch zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört."

Carl R. Rogers

Termine

Die Terminvereinbarung erfolgt in Absprache und nach Ihrem Bedarf vorzugsweise im Anschluss eines Gesprächs. Nach einem kostenfreien Erstgespräch haben Sie natürlich mehrere Tage Zeit zu überlegen, ob Sie weiter und tiefergehender mit mir an Ihren Themen arbeiten wollen... dies behalte ich mir für mich auch vor. Die "Chemie zwischen uns" muss einfach stimmen... ich will mich in "Ihre Welt einfinden" können... Sie sollen mich als Ihre "Weggefährtin auf Zeit" erkennen können. Die Intervalle unserer Treffen und auch deren Dauer werden dann relativ flexibel festgelegt. Wir befinden uns hierüber in stetem Austausch und entscheiden nach Ihrem Bedürfnis, meiner Kapazität und gemeinsamer Möglichkeit.

Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigerer Absage erlaube ich mir ein Ausfallhonorar in Höhe von 50€ in Rechnung zu stellen.

Rechtlicher Hinweis:

Keine der hier aufgeführten Angebote, soll den Eindruck erwecken, dass ein Heilversprechen meinerseits besteht. Es kann ebenfalls nicht aus den Inhalten dieser Internetseite geschlussfolgert werden, dass eine Linderung oder Besserung von Krankheitszuständen und deren Beschwerden garantiert oder versprochen wird.

© 2024 Astrid Fischer-Deget. Alle Rechte vorbehalten. 

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